FU-Stellen der Stufen 1+2
Nachuntersuchungsstellen der Stufen 1+2 zeichnen sich durch ihr besonderes pädaudiologisches Profil und eine hohe Qualifikation aus. Hierbei handelt es sich um niedergelassene Phoniater und Pädaudiologen (Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen), niedergelassene HNO-Ärzte, entsprechende Kliniken und adäquate Einrichtungen, die die folgenden Untersuchungen durchführen können:
- Ohrmikroskopie
- Tympanometrie 226 Hz/1000 Hz
- TEOAE, ggf. zusätzlich DPOAE (Frequenzspezifität)
- frequenzspezifische BERA mit Hörschwellenschätzung in zumindest 2 Frequenzbereichen (z.B. 500 Hz und 2000/3000Hz) muss angestrebt werden, wenn zeitlich noch möglich Click-BERA zur Latenzzeitbeurteilung
- subjektive Beobachtungsaudiometrie im Alter von 0-6 Monaten als Plausibilitätskontrolle der objektiven Audiometrieergebnisse
- Bei auffälligen Befunden werden die folgenden Schritte (1-5) veranlaßt:
- 1. Einleitung und engmaschige Überwachung einer Hörgeräte-Anpassung einschl. SPL-O-Gram unter Verwendung altersentsprechender RECD-Korrekturwerte als obligate Verifikationsmessung, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Pädakustiker
- 2. Einleitung einer hörgeschädigtenspezifischen Frühförderung
- 3. Elternberatung
- 4. ätiologische Abklärung
- 5. ggf. interdisziplinäre Diagnostik.
Die für eine Zusammenarbeit mit den Trackingzentralen notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für FU-Stellen sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen in den einzelnen Bundesländern sind unterschiedlich und müssen für eine Einbindung als FU-Stelle erfüllt sein.