Die Hörscreening-Zentralen
Aufgaben der Hörscreening-Zentralen
Die Hörscreening-Zentralen haben folgende Aufgaben:
1. Sie begleiten Kinder und Eltern, bis die Hörfähigkeit des Kindes abschließend geklärt ist und – wenn notwendig – die Behandlung und Förderung eingesetzt hat. Dazu informiert die Hörscreening-Zentrale bei fehlenden Kontrollen die Eltern, um den Stand der Untersuchungen zu klären. Dies bedeutet Sicherheit für Sie als Eltern, dass keine Untersuchung vergessen wird.
2. Sie unterstützen Geburtskliniken beim Aufbau eines Neugeborenen-Hörscreenings oder der Anpassung der internen Verfahrensabläufe an die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Methodik und Qualitätssicherung durch Beratung der Entscheidungsträger, durch kontinuierliche Schulungen der screenenden Mitarbeiter und Bereitstellung von statistischen Kenngrößen.
Zusammenarbeit mit Eltern und Ärzten
Die folgende Grafik zeigt Ihnen beispielhaft das Zusammenspiel zwischen den Eltern, den Geburtsklinken und Hörscreening-Zentralen:
Der oben dargestellte Datenfluss kann regional etwas unterschiedlich erfolgen, da die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein können.