Ihr Einverständnis ist wichtig!
Die Weitergabe von Daten an die Hörscreening-Zentrale erfolgt nur, wenn Sie Ihr Einverständnis geben.
Warum zustimmen?
Um zu gewährleisten, dass die Höruntersuchungen allen Neugeborenen angeboten und bei auffälligen Befunden weiterführende Untersuchungen sichergestellt und Behandlungen früh eingeleitet werden, benötigen die für Ihre Region zuständigen Hörscreening-Zentralen Ihre Zustimmung für die Weitergabe von Daten Ihres Kindes (z.B. Kennung, Name, Geburtsdatum, Untersuchungsverfahren, Ohrseite und Ergebnis, bei Kindern mit kontrollbedürftigem Ergebnis zusätzlich den Namen und die Anschrift der Mutter sowie die Telefonnummer).