Aufmerksam bleiben!
Hörstörungen können sich auch später entwickeln
Ein „PASS“ oder "unauffällig", also ein unauffälliges Screeningergebnis, ist ein erfreuliches Ergebnis: Es bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Geburt keine schwerwiegende Hörstörung besteht. Allerdings werden geringgradige Hörstörungen nicht erfasst. Manche Hörstörungen entwickeln sich auch erst nach der Geburt. Das bedeutet, dass Sie bezüglich der weiteren Entwicklung aufmerksam bleiben sollten.
Hinweise auf Hörstörungen
Damit Sie auch weiterhin die Hör- und Sprachentwicklung Ihres Kindes aufmerksam begeleiten können, haben wir Ihnen eine Bröschüre mit Meilensteinen der Entwicklung in diesen Bereichen zusammengestellt.
Die Broschüre
"Von Anfang an .... Was Sie über die Hör- und Sprachentwicklung Ihres Kindes wissen sollten [144 KB]
"
finden Sie im Servicebereich der Homepage unter Informationen.