Was der Gesetzgeber sagt |
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„Um zu gewährleisten, dass das Neugeborenen-Hörscreening allen Neugeborenen zur Verfügung steht und alle im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung auffällig getesteten Neugeborenen die Konfirmationsdiagnostik in Anspruch nehmen […], sollen auch die länderspezifischen Regelungen berücksichtigt werden“. (§ 8 Abs. 4 GBA-Beschluss über eine Änderung der Kinder-Richtlinien vom 19. Juni 2008). |
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