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Die Nachuntersuchungsstellen |
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Aufgaben der Nachuntersuchungsstellen
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Bei einem kontrollbedürftigen Testergebnis in der Geburtsklinik empfehlen wir dringend eine zeitnahe Kontrolluntersuchung Ihres Kindes bei einer Nachuntersuchungsstelle. Informationen hierzu sollten Sie von Ihrer Geburtsklinik bekommen haben. |
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Anforderungen an Nachuntersuchungsstellen
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An die Nachuntersuchungsstellen werden in Absprache mit den Berufsverbänden und Wissenschaftlichen Gesellschaften der Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie (Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen) sowie der pädaudiologisch qualifizierten Fachärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde genau festgelegte Anforderungen für die Kontrolluntersuchungen gestellt. |
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Zusammenarbeit mit den Hörscreening-Zentralen
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Die für eine Zusammenarbeit mit den Hörscreening-Zentralen notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für Nachuntersuchungsstellen sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und müssen für eine Einbindung als Nachuntersuchungsstelle erfüllt sein. |
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Einhaltung der Qualitätskriterien
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Die beteiligten Fachgesellschaften und Berufsverbände müssen sicherstellen, dass die geforderten Untersuchungsmethoden in den Nachuntersuchungsstellen vorhanden sind. |
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(C) 2009 Deutsche Kinderhilfe Direkt e. V. / Aktion Frühkindliches Hören |