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Was der Gesetzgeber sagt |
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„Der Erfolg des Screenings ist insbesondere abhängig von der Zuverlässigkeit der Befundergebnisse und der zeitnahen Durchführung einer umfassenden pädaudiologischen Nachfolgediagnostik bei auffälligen Befunden. (§ 5 Abs 1 GBA-Beschluss über eine Änderung der Kinder-Richtlinien vom 19. Juni 2008). |
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