Die Geburtskliniken

Aufgaben der Geburtskliniken

Die Geburtskliniken müssen seit dem 1.1.2009 im Rahmen der ambulanten oder stationären Entbindung auch eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen durchführen.

Informationen zum Hörscreening allgemein und zu den eingesetzten Methoden finden Sie unter dem Menüpunkt "Wie?"


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(C) 2009 Deutsche Kinderhilfe Direkt e. V. / Aktion Frühkindliches Hören

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