Willkommen |
||||||||||||||
auf der Informationsseite zum Neugeborenen-Hörscreening in Deutschland |
||||||||||||||
Neugeborene haben ab dem 1. Januar 2009 einen gesetzlichen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). |
||||||||||||||
|
||||||||||||||
|
||||||||||||||
(C) 2009 Deutsche Kinderhilfe Direkt e. V. / Aktion Frühkindliches Hören |