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Die Nachuntersuchungsstellen

Aufgaben der Nachuntersuchungsstellen

Bei einem kontrollbedürftigen Testergebnis in der Geburtsklinik empfehlen wir dringend eine zeitnahe Kontrolluntersuchung Ihres Kindes bei einer Nachuntersuchungsstelle. Informationen hierzu sollten Sie von Ihrer Geburtsklinik bekommen haben.

Die Nachuntersuchungsstellen haben die Möglichkeit, das Screening zu wiederholen und ggf. eine weitergehende Hördiagnostik durchzuführen.

Anforderungen an Nachuntersuchungsstellen

An die Nachuntersuchungsstellen werden in Absprache mit den Berufsverbänden und Wissenschaftlichen Gesellschaften der Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie (Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen) sowie der pädaudiologisch qualifizierten Fachärzte für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde genau festgelegte Anforderungen für die Kontrolluntersuchungen gestellt.

Es gibt zwei Arten von Nachuntersuchungsstellen (Stufe 1 und Stufe 1+2), die sich bezüglich ihrer Qualifikation für diese Untersuchungen und die diagnostischen Möglichkeiten unterscheiden.

Sie können bei einem kontrollbedürftigen Testergebnis erst eine Nachuntersuchungsstelle der Stufe 1 oder direkt eine Nachuntersuchungsstelle der Stufen 1+2 aufsuchen.

Zusammenarbeit mit den Hörscreening-Zentralen

Die für eine Zusammenarbeit mit den Hörscreening-Zentralen notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für Nachuntersuchungsstellen sowie die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und müssen für eine Einbindung als Nachuntersuchungsstelle erfüllt sein.

Einhaltung der Qualitätskriterien

Die beteiligten Fachgesellschaften und Berufsverbände müssen sicherstellen, dass die geforderten Untersuchungsmethoden in den Nachuntersuchungsstellen vorhanden sind.

Die Qualitätskriterien wurden von einer Arbeitsgruppe unter Mitwirkung von Frau Prof. Dr. am Zehnhoff-Dinnesen (Münster), Herrn Prof. Dr. Plinkert (Heidelberg), Frau Prof. Dr. Neumann (Frankfurt), Frau Dr. Lundershausen (Erfurt), Herrn Dr. Reuter (Lippstadt) und Herrn Dr. Wiesner (Hamburg) erstellt.

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